Deutsch für die Karriere: Geförderter Berufssprachkurs – Wie gelingt Ihnen die Anmeldung?

Den Integrationskurs haben Sie abgeschlossen und die B1 Prüfung bestanden? Super, dann kann es jetzt ja direkt mit einem B2 Deutschkurs weitergehen. Hier erklären wir, wie Sie den passenden Kurs finden und sich dazu anmelden.

Was Sie brauchen

Als erstes benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung. Diese bekommen Sie beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es gibt B2 Kurse mit 400 Unterrichtsstunden und B2 Kurse mit 500 Unterrichtsstunden. Welchen Kurs Sie machen dürfen, hängt von Ihrem B1 Zertifikat ab. Ihr*e Ansprechpartner*in bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter oder beim BAMF wird Ihnen das erklären.

Wie finden Sie einen Kurs?

Sie können einfach Ihre*n Agentur für Arbeit oder Jobcenter Berater*in fragen, wo der nächste Kurs beginnen wird. Oder Sie schauen selbst im KursNet (https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/) und geben dort Ihren Ort oder Ihr Bundesland an und den Kurs, den Sie suchen. Zum Beispiel „Deutsch B2“.

Viele Schulen haben auch Webseiten und sind auf Social Media, wie Facebook und Instagram. Eine Suche bei Google kann helfen.

Wie kann man sich anmelden?

Als Nächstes melden Sie sich entweder telefonisch oder per E-Mail bei der Schule, bei der Sie den B2 Kurs besuchen möchten. Die meisten Schulen vergeben Termine für die Anmeldung.

Bei der Anmeldung müssen Sie dann die folgenden Dokumente mitbringen:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Teilnahmeberechtigung
  • B1 Zertifikat

Die Mitarbeiter*in der Schule wird dann eine Kopie Ihres Ausweises und Ihres B1 Zertifikats machen. Die Teilnahmeberechtigung muss im Original bei der Schule bleiben.

Sie bekommen eine Anmeldebestätigung, die den Kurszeitraum und die Kursart enthält. Sie wird direkt von der Schule an die Stelle geschickt, die die Teilnahmeberechtigung ausgestellt hat, also entweder das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder das BAMF.

Es gibt dann auch noch die sogenannte Vereinbarung zwischen Kursträger (Schule) und Teilnehmendem. Darin stehen alle wichtigen Regelungen zum Kurs, zum Beispiel:

  • Kosten: Wenn Sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist der Kurs für Sie kostenlos. Ein Minijob ist vollkommen ok.
  • Fahrtkosten: Wenn Sie weiter als 3 km vom Kursort entfernt wohnen und Leistungen vom Jobcenter (Hartz 4) oder Sozialhilfe bekommen, kann für Sie ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Normalerweise werden Ihnen dann die Kosten für eine Monatskarte erstattet. Das macht die Schule für Sie.
  • Fehlzeiten: Es ist sehr wichtig, dass Sie den Deutschkurs pünktlich und regelmäßig besuchen.

Während der Anmeldung wird das alles nochmal ausführlich erklärt und Sie haben die Chance, Fragen zu stellen.

Müssen Sie einen Einstufungstest machen?

Wenn Ihre B1 Prüfung mehr als 6 Monaten her ist, muss ein Einstufungstest gemacht werden. Der Test wird zeigen, wo Ihre B1 Kenntnisse liegen und es wird dann nochmal geprüft, ob 400 oder 500 Unterrichtsstunden besser für Sie wären. Der Test kann meistens direkt bei der Anmeldung gemacht werden und besteht aus vier Teilen: Hörverstehen, Lesen, Schreiben und Sprechen. Unser Test für einen B2 Kurs dauert ungefähr eine Stunde.

Und damit ist die Anmeldung auch schon abgeschlossen und Sie können Ihren Kurs beginnen!